Dazu gekommen sind folgende neue Eintragungen….
- Standesamt Zehlendorf Heiraten 1922 (Vollabschrift) (204 Einträge)
- Standesamt Friedrichshagen Kr. Niederbarnim Heiraten 1939 (Vollabschrift) (220 Einträge)
Datenbank für Familienforscher in Brandenburg
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Ein charakteristisches Wahrzeichen aus alter Zeit, das hart am Rande des Zantocher Höhenzuges zur Höhe ragt, soll der Neuzeit weichen; die alte Giedkesche Windmühle, die zum Abbruch verkauft wurde. Von ihrem hohen Stande aus war sie weithin sichtbar im Warthe- und Netzebruch, links bis über den Hottosberg fast bis Lipke, rechts bis Borkow und Zechow. Man hatte von ihr aus eine wunderbare Aussicht über die jetzt leider überschwemmte Ebene, fast bis Schwerin. Vor und während des Krieges war sie ein nie rastender Betrieb, besonders seitdem sie 1913 elektrischen Antrieb erhalten hatte. Aber trübe ist die Vergangenheit der alten Windmühle, mußten doch in ihr blühende junge Männer ihr Leben hingeben. Im Kriegsjahre 1870 siedelte ein in Ringenwalde geborener Müller, namens Hermann Richard, nach Zantoch über, nachdem er Windmühlen in Friedeberg, Beatenwalde und anderen Orten besessen hatte. „Die Giedtkesche Windmühle wird abgebrochen. Aus der Geschichte. (Zantoch)“ weiterlesen
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Beide Orte sind Landsberger Kämmereidörfer und hatten deshalb ursprünglich dieser Stadt ihre Dienste geleistet. Als nach Einführung der Reformation Markgraf Hans von Küstrin die Besitzungen des Klosters Himmelstädt einzog und zu landesherrlichen Vorwerken machte, erwarb er auch das Vorwerk Merzdorf. Wie der Name schon sagt, war es ursprünglich ein Dorf gewesen, Martinsdorf oder Mertensdorf. Aber schon um 1600 hatte es seinen Dorfcharakter eingebüßt, es war nur noch ein Vorwerk. Als Markgraf Hans das Vorwerk erhielt, fehlte es ihm an Arbeitskräften, um es gewinnbringend zu bewirtschaften. Kurz entschlossen zwang er 1555 die Stadt Landsberg, ihm die Dienstleistungen der Kämmereidörfer Wepritz und Lorenzdorf für sein Vorwerk zu überlassen. Die Bauernschaft beider Orte waren verpflichtet, „drei Tage in den Pflugzeiten, drei Tage zu jeder der Saatzeiten zu pflügen, drei Tage zu eggen, drei Tage zu mähen, drei Tage zu jeder Augustzeit einzufahren, auch drei Tage Mist zu fahren. Die Kossäten sollten zu Mistbreiten, Schneiden, Harken und Aufnehmen im August und sonsten nach Gelegenheit und behuf des Vorwerks Notdurft sich gebrauchen lassen.“
Quelle: Neumärkische Zeitung 19. Juli 1931