Schon lange bevor Friedrich der Große unter Brenkenhoffs Aufsicht das Netze- und Warthebruch entwässern, die Flüsse eindeichen und Kolonisten auf dem urbar gemachten Lande ansetzen ließ, waren mehrere Kolonien sowohl im Netze- wie im Warthebruch entstanden; sie waren allerdings häufig Überschwemmungen ausgesetzt und konnten daher nicht recht zu Wohlstand kommen. Zu dieser vor fridericianischen Siedlungen gehörte auch Gottschimmerbruch oder, wie es früher genannt wurde, Gottschimmer Holländer. Es war auf dem Bruchgebiet des am südlichen Rande des Netzebruches gelegenen Dorfes Gottschimm, aber nördlich des Flusses, entstanden. Dr. Neuhaus sagt in seinem Buche „Die Fridericianische Kolonisation im Warthe- und Netzebruch“: „1728 wurde dann die Kolonie Gottschimmerbruch an der Netze eingerichtet mit ursprünglich etwa 50 Kolonisten, von denen jeder eine Zweihufenstelle erhielt.“
Wie alle jene ersten Kolonien, so kam auch diese wegen der häufigen Überflutungen nicht zu rechtem Gedeihen. Erst durch „die große Einrichtung der Entwässerung“, wie es in dem Brenkenhoffsbrucher Erbzinskontrakt, der am 12. November 1769 zwischen Brenkenhoff und den Besitzern abgeschlossen wurde, heißt, „sind auch die Grundstücke der schon in vorigen Zeiten hin und wieder und besonders in dem eigentlich so genannten Gottschimmerbruche etablierten Holländerfamilien vor allen ferneren Überschwemmungen gesichert. Von diesen haben 49 als billig eingesehen, daß sie die wegen Verwallung und Trockenmachung ihre Grundstücke aufgewandten Kosten übernehmen oder sich eine proportionierliche (verhältnismäßige) Erhöhung des Zinses (d.h. der Grundsteuer) gefallen lassen mußten, und haben sich zu ersteren entschlossen.“ Die übrigen Kolonisten im Gottschimmer Holländer wollten sich aber dazu nicht verstehen. Deshalb wurden die erwähnten 49 Wirte zu einer besonderen Gemeinde zusammengefaßt, die zu Ehren des großen Kolonisators den Namen Brenkenhoffsbruch erhielt. Der Erbzinskontrakt wurde am 30. Juni 1771 von König Friedrich II. bestätigt, und so kann dieser Tag als der Geburtstag der Kolonie gelten. Die Brenkenhoffsbrucher hatten fortan für jeden großen Morgen Binnenwall (d.h. durch den Wall geschütztes Land) 14 Groschen, für einen Morgen Butendiek (d.h. Überschwemmung auch noch ferner ausgesetztes Land) 12 Groschen Zins jährlich zu zahlen. Wie gering die Schulbildung der Bevölkerung damals noch war, ist daran zu ermessen, daß von den 49 Wirten nur 18 ihren Namen zu schreiben vermochten.Quelle: Neumärkische Zeitung 12. Dezember 1926