Um die Auswertung von Archivgut zu erleichtern, dürfen die Nutzerinnen und Nutzer des Brandenburgischen Landeshauptarchivs seit dem 1. Juli 2018 im Lesesaal fotografieren. Mit analogen und digitalen Kameras, Smartphones oder Tablets können zukünftig kostenfrei Aufnahmen von Archivalien für den privaten Gebrauch erstellt werden.
Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten, schutzwürdigen Belangen Dritter oder aufgrund bestehender Schutzfristen ist das Fotografieren bei einzelnen Beständen nur eingeschränkt möglich. Wie, wo und was fotografiert werden darf, erfahren Sie in unseren Hinweisen für die Benutzer. Auch im Lesesaal informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten. Neben dem Angebot, digitale Arbeitskopien mit Ihrer eigenen Kamera zu erstellen, können Sie auch weiterhin hochauflösende Scans der Archivalien bei der Bildstelle des Landeshauptarchivs bestellen.
Dazu gelten folgende Hinweise des BLHA…
„Sehr geehrte Benutzerinnen und Benutzer,
es ist unser Ziel, Ihnen die Nutzung und Auswertung des Archivgutes so einfach und komfortabel wie möglich zu gestaltenund Sie bei Ihren Recherchen und Forschungen in unserem Hause zu unterstützen. Das Brandenburgische Landeshauptarchiv gestattet Ihnen daher gern, mit analogen und digitalen Kameras, Smartphones oder Tablets zu Ihrem privaten Gebrauch Aufnahmen von Archivgut im Lesesaal anzufertigen. Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten.Allerdings ist es mitunter erforderlich, diese Möglichkeit für einzelne Akten einzuschränken oder mit Auflagen zu versehen. Dies gilt insbesondere zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten, schutzwürdigen Belangen Dritter oder aufgrund bestehender Schutzfristen. Archivgut, aus dem Sie Aufnahmen anfertigen möchten, muss daher vorab dem Benutzungsdienst zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden. Bitte legen Sie immer nur eine Archivalie vor! Aufnahmen dürfen nur an den vier gekennzeichneten Plätzen vor der Aufsicht erfolgen. Karten, Pläne und andere Überformate dürfen nur am Kartentisch fotografiert werden. Für das Fotografieren gelten zum Schutz der Originale und aus Rücksicht auf die übrigen Besucher folgende Vorgaben:
- Das Fotografieren muss geräuschlos und berührungsfrei erfolgen.Flachbettscanner oder andere Aufnahmegräte, die in Kontakt mit dem Archivgut kommen, sind nicht erlaubt.
- Blitzlicht oder andere zusätzliche Lichtquellen sowie Stative und andere technische Hilfsmittel sind nicht gestattet. Für Aufnahmen am Kartentisch ist aber ein „Selfie-Stick“ zulässig.
- Für die Nutzung und das Fotografieren von gebundenen, gefalteten oder gerollten Vorlagen dürfen nur die vom Landeshauptarchiv bereitgestellten Hilfsmittel (Buchkeile, Bleischnüre etc.) benutzt werden.
- Das Anpressen im Falzbereich von gebundenen Objekten oder das Ausheften einzelner Dokumente ist nicht zulässig.
- Die Ordnung innerhalb einer Archivalie darf nicht verändert werden.
Weiterhin können Sie für Reproduktionen gemäß unserer Gebührenordnung beim Benutzungsdienst auch gern einen Fotoauftrag über unsere Bildstelle erteilen. Bitte beachten Sie, dass Sie Reproduktionen von Archivgut, Büchern oder urheberechtlich geschützten Werken nur zum privaten Gebrauch anfertigen dürfen. Eine Verwendung zu gewerblichen Zwecken ist untersagt. Die Veröffentlichung von Aufnahmen mit Archivgut bedarf der Zustimmung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs.
Noch ein Tipp zum Schluss: Wir empfehlen Ihnen, bei jeder Fotografie die Signatur der Archivalie mitaufzunehmen (z. B. Bestellzettel), da eine spätere Ermittlung der Signaturen durch das Landeshauptarchiv nicht möglich ist. Für Fragen und weitereInformationen wenden Sie sich gern an den Benutzungsdienst!“
Quelle: http://blha.brandenburg.de/index.php/2018/06/28/ab-juli-2018-fotografieren-im-lesesaal/ Stand: 20.02.2019