Pilotprojekt Selberfotografieren im LAB

Ab sofort können Personenstandsunterlagen im Landesarchiv Berlin selbst fotografiert werden.

Wer im Ar­chiv forscht, braucht immer auch Ko­pi­en. Damit Sie schnel­ler und ein­fa­cher an Ab­bil­dun­gen kom­men,
möch­te das Lan­des­ar­chiv in einem Pi­lot­pro­jekt ein neues An­ge­bot tes­ten:

Sie kön­nen künf­tig Per­so­nen­stands­un­ter­la­gen sel­ber fo­to­gra­fie­ren, also Re­gis­ter­bän­de und Sam­mel­ak­ten.

Die­ses An­ge­bot ist kos­ten­los.

So wird es ge­macht:

  • Bitte mel­den Sie den Fo­to­gra­fier­wunsch beim Le­se­saal­team an.
  • Sie kön­nen Han­dys, Fo­to­ap­pa­ra­te oder Ta­blets be­nut­zen, aber nicht Sta­ti­ve, Lam­pen oder an­de­res Zu­be­hör.
  • Legen Sie Ihre Ar­chi­va­lie auf einen der Fo­to­gra­fier­plät­ze im Re­pro­raum.
  • Fo­to­gra­fie­ren Sie be­rüh­rungs­frei und scho­nend. Zur Un­ter­stüt­zung kön­nen Sie die be­reit­ge­leg­ten Hilfs­mit­tel (Un­ter­la­gen, Ge­wich­te) ver­wen­den.
  • Ein wich­ti­ger Tipp: Fo­to­gra­fie­ren Sie auch den Be­stell­schein, damit Sie im Falle einer spä­te­ren Nach­fra­ge die Be­stell­si­gna­tur des Lan­des­ar­chivs an­ge­ben kön­nen.

Ar­chi­va­li­en, die nicht zu den Per­so­nen­stands­un­ter­la­gen ge­hö­ren, dür­fen im Rah­men die­ses Pi­lot­pro­jek­tes nicht sel­ber fo­to­gra­fiert
wer­den. Hier kön­nen Sie wei­ter­hin Ko­pi­en in un­se­rer Werk­statt be­auf­tra­gen.

Das Pi­lot­pro­jekt (Rah­men­be­din­gun­gen, Ar­beits­ab­läu­fe, Be­darf) wird Ende 2019 eva­lu­iert.

Quelle: http://landesarchiv-berlin.de/pilotprojekt-selberfotografieren Stand: 20.02.2019

Personenstandsunterlagen im BLHA

Um die Auswertung von Archivgut zu erleichtern, dürfen die Nutzerinnen und Nutzer des Brandenburgischen Landeshauptarchivs seit dem 1. Juli 2018 im Lesesaal fotografieren. Mit analogen und digitalen Kameras, Smartphones oder Tablets können zukünftig kostenfrei Aufnahmen von Archivalien für den privaten Gebrauch erstellt werden.

Zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten, schutzwürdigen Belangen Dritter oder aufgrund bestehender Schutzfristen ist das Fotografieren bei einzelnen Beständen nur eingeschränkt möglich. Wie, wo und was fotografiert werden darf, erfahren Sie in unseren Hinweisen für die Benutzer. Auch im Lesesaal informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten. Neben dem Angebot, digitale Arbeitskopien mit Ihrer eigenen Kamera zu erstellen, können Sie auch weiterhin hochauflösende Scans der Archivalien bei der Bildstelle des Landeshauptarchivs bestellen.

Dazu gelten folgende Hinweise des BLHA…

Sehr geehrte Benutzerinnen und Benutzer,
es ist unser Ziel, Ihnen die Nutzung und Auswertung des Archivgutes so einfach und komfortabel wie möglich zu gestaltenund Sie bei Ihren Recherchen und Forschungen in unserem Hause zu unterstützen. Das Brandenburgische Landeshauptarchiv gestattet Ihnen daher gern, mit analogen und digitalen Kameras, Smartphones oder Tablets zu Ihrem privaten Gebrauch Aufnahmen von Archivgut im Lesesaal anzufertigen. Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten.Allerdings ist es mitunter erforderlich, diese Möglichkeit für einzelne Akten einzuschränken oder mit Auflagen zu versehen. Dies gilt insbesondere zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten, schutzwürdigen Belangen Dritter oder aufgrund bestehender Schutzfristen. Archivgut, aus dem Sie Aufnahmen anfertigen möchten, muss daher vorab dem Benutzungsdienst zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden. Bitte legen Sie immer nur eine Archivalie vor! Aufnahmen dürfen nur an den vier gekennzeichneten Plätzen vor der Aufsicht erfolgen. Karten, Pläne und andere Überformate dürfen nur am Kartentisch fotografiert werden. Für das Fotografieren gelten zum Schutz der Originale und aus Rücksicht auf die übrigen Besucher folgende Vorgaben:

  • Das Fotografieren muss geräuschlos und berührungsfrei erfolgen.Flachbettscanner oder andere Aufnahmegräte, die in Kontakt mit dem Archivgut kommen, sind nicht erlaubt.
  • Blitzlicht oder andere zusätzliche Lichtquellen sowie Stative und andere technische Hilfsmittel sind nicht gestattet. Für Aufnahmen am Kartentisch ist aber ein „Selfie-Stick“ zulässig.
  • Für die Nutzung und das Fotografieren von gebundenen, gefalteten oder gerollten Vorlagen dürfen nur die vom Landeshauptarchiv bereitgestellten Hilfsmittel (Buchkeile, Bleischnüre etc.) benutzt werden.
  • Das Anpressen im Falzbereich von gebundenen Objekten oder das Ausheften einzelner Dokumente ist nicht zulässig.
  • Die Ordnung innerhalb einer Archivalie darf nicht verändert werden.

Weiterhin können Sie für Reproduktionen gemäß unserer Gebührenordnung beim Benutzungsdienst auch gern einen Fotoauftrag über unsere Bildstelle erteilen. Bitte beachten Sie, dass Sie Reproduktionen von Archivgut, Büchern oder urheberechtlich geschützten Werken nur zum privaten Gebrauch anfertigen dürfen. Eine Verwendung zu gewerblichen Zwecken ist untersagt. Die Veröffentlichung von Aufnahmen mit Archivgut bedarf der Zustimmung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs.

Noch ein Tipp zum Schluss: Wir empfehlen Ihnen, bei jeder Fotografie die Signatur der Archivalie mitaufzunehmen (z. B. Bestellzettel), da eine spätere Ermittlung der Signaturen durch das Landeshauptarchiv nicht möglich ist. Für Fragen und weitereInformationen wenden Sie sich gern an den Benutzungsdienst!

Quelle: http://blha.brandenburg.de/index.php/2018/06/28/ab-juli-2018-fotografieren-im-lesesaal/ Stand: 20.02.2019

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Bereits im Jahre 2005 wurde diese Datenbank eröffnet. Sie sollte in der damaligen Zeit dem bis dahin online wenig beachteten Raum Berlin / Brandenburg eine Basis für die Onlinerecherchen bieten.
Aus diversen Gründen wurde sie dann am 06. November 2013 abgeschaltet. Nun ist es soweit, die Datenbank kommt mit neuen und überarbeiteten Inhalten wieder zurück.

Mitarbeit an den Projekten

Jedem steht es frei, hier an verschiedenen Projekten mitzuarbeiten. Wir sind nur ein kleines Team, das diese Daten für die Anzeige in dieser Datenbank aufarbeitet. Wer also hier unterstützen möchte und kann, kann sich gerne und jederzeit per Email an uns wenden.

Jeder Einsender von Daten entscheidet, in welcher Form die Daten angezeigt werden sollen. Entweder vollständig mit allen Details, oder aber auch nur als Index.

Die erfassten Daten unterliegen dabei dem geistigen Eigentum des Erfassers. Auf Wunsch können und werden diese auch wieder aus der Datenbank entfernt. Ebenso ist Änderung es Anzeigestatus (Vollständig oder Index) sowohl für die gesamte Erfassung, als auch für einzelne Datensätze jederzeit möglich.

Entwicklung der Kirchengemeinden von Alt Berlin

Die folgende Tabelle zeigt in groben Schritten die Entwicklung der Berliner evangelischen Kirchengemeinden. Mit steigender Bevölkerungszahl in Berlin wurden auch mehr Kirchen benötigt. Einige dieser Kirchengemeinden sind stadtweit tätige Personalgemeinden (Dom, Bethlehem, Parochial), andere haben wegen ihres besonderen Glaubens eigene Gemeinden (Altlutheraner, französisch-reformierte Gemeinde). Einige Kirchengebäude wurden z. T. von 3 Gemeinden (evangel.-ref., franz.-ref., luther.) genutzt.

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