{"id":1117,"date":"2019-02-20T17:16:23","date_gmt":"2019-02-20T16:16:23","guid":{"rendered":"https:\/\/db-brandenburg.de\/?p=1117"},"modified":"2019-02-20T18:33:52","modified_gmt":"2019-02-20T17:33:52","slug":"personenstandsunterlagen-im-blha","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/db-brandenburg.de\/?p=1117","title":{"rendered":"Personenstandsunterlagen im BLHA"},"content":{"rendered":"<p>Um die Auswertung von Archivgut zu erleichtern, d\u00fcrfen die Nutzerinnen und Nutzer des <a href=\"http:\/\/blha.brandenburg.de\/\" target=\"_blank\" >Brandenburgischen Landeshauptarchivs<\/a> seit dem 1. Juli 2018 im Lesesaal fotografieren. Mit analogen und digitalen Kameras, Smartphones oder Tablets k\u00f6nnen zuk\u00fcnftig kostenfrei Aufnahmen von Archivalien f\u00fcr den privaten Gebrauch erstellt werden.<\/p>\n<p>Zur Wahrung von Pers\u00f6nlichkeitsrechten, schutzw\u00fcrdigen Belangen Dritter oder aufgrund bestehender Schutzfristen ist das Fotografieren bei einzelnen Best\u00e4nden nur eingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich. Wie, wo und was fotografiert werden darf, erfahren Sie in unseren Hinweisen f\u00fcr die Benutzer. Auch im Lesesaal informieren wir Sie gerne \u00fcber die M\u00f6glichkeiten. Neben dem Angebot, digitale Arbeitskopien mit Ihrer eigenen Kamera zu erstellen, k\u00f6nnen Sie auch weiterhin hochaufl\u00f6sende Scans der Archivalien bei der Bildstelle des Landeshauptarchivs bestellen.<\/p>\n<h4>Dazu gelten folgende Hinweise des BLHA&#8230;<\/h4>\n<p>&#8222;<em>Sehr geehrte Benutzerinnen und Benutzer,<br \/>\nes ist unser Ziel, Ihnen die Nutzung und Auswertung des Archivgutes so einfach und komfortabel wie m\u00f6glich zu gestaltenund Sie bei Ihren Recherchen und Forschungen in unserem Hause zu unterst\u00fctzen. Das Brandenburgische Landeshauptarchiv gestattet Ihnen daher gern, mit analogen und digitalen Kameras, Smartphones oder Tablets zu Ihrem privaten Gebrauch Aufnahmen von Archivgut im Lesesaal anzufertigen. Hierf\u00fcr entstehen Ihnen keine Kosten.Allerdings ist es mitunter erforderlich, diese M\u00f6glichkeit f\u00fcr einzelne Akten einzuschr\u00e4nken oder mit Auflagen zu versehen. Dies gilt insbesondere zur Wahrung von Pers\u00f6nlichkeitsrechten, schutzw\u00fcrdigen Belangen Dritter oder aufgrund bestehender Schutzfristen. Archivgut, aus dem Sie Aufnahmen anfertigen m\u00f6chten, muss daher vorab dem Benutzungsdienst zur Pr\u00fcfung und Freigabe vorgelegt werden. Bitte legen Sie immer nur eine Archivalie vor! Aufnahmen d\u00fcrfen nur an den vier gekennzeichneten Pl\u00e4tzen vor der Aufsicht erfolgen. Karten, Pl\u00e4ne und andere \u00dcberformate d\u00fcrfen nur am Kartentisch fotografiert werden. F\u00fcr das Fotografieren gelten zum Schutz der Originale und aus R\u00fccksicht auf die \u00fcbrigen Besucher folgende Vorgaben:<\/p>\n<ul>\n<li>Das Fotografieren muss ger\u00e4uschlos und ber\u00fchrungsfrei erfolgen.Flachbettscanner oder andere Aufnahmegr\u00e4te, die in Kontakt mit dem Archivgut kommen, sind nicht erlaubt.<\/li>\n<li>Blitzlicht oder andere zus\u00e4tzliche Lichtquellen sowie Stative und andere technische Hilfsmittel sind nicht gestattet. F\u00fcr Aufnahmen am Kartentisch ist aber ein \u201eSelfie-Stick\u201c zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Nutzung und das Fotografieren von gebundenen, gefalteten oder gerollten Vorlagen d\u00fcrfen nur die vom Landeshauptarchiv bereitgestellten Hilfsmittel (Buchkeile, Bleischn\u00fcre etc.) benutzt werden.<\/li>\n<li>Das Anpressen im Falzbereich von gebundenen Objekten oder das Ausheften einzelner Dokumente ist nicht zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Die Ordnung innerhalb einer Archivalie darf nicht ver\u00e4ndert werden. <\/li>\n<\/ul>\n<p>Weiterhin k\u00f6nnen Sie f\u00fcr Reproduktionen gem\u00e4\u00df unserer Geb\u00fchrenordnung beim Benutzungsdienst auch gern einen Fotoauftrag \u00fcber unsere Bildstelle erteilen. Bitte beachten Sie, dass Sie Reproduktionen von Archivgut, B\u00fcchern oder urheberechtlich gesch\u00fctzten Werken nur zum privaten Gebrauch anfertigen d\u00fcrfen. Eine Verwendung zu gewerblichen Zwecken ist untersagt. Die Ver\u00f6ffentlichung von Aufnahmen mit Archivgut bedarf der Zustimmung des Brandenburgischen Landeshauptarchivs. <\/p>\n<p>Noch ein Tipp zum Schluss: Wir empfehlen Ihnen, bei jeder Fotografie die Signatur der Archivalie mitaufzunehmen (z. B. Bestellzettel), da eine sp\u00e4tere Ermittlung der Signaturen durch das Landeshauptarchiv nicht m\u00f6glich ist. F\u00fcr Fragen und weitereInformationen wenden Sie sich gern an den Benutzungsdienst!<\/em>&#8220;<\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"http:\/\/blha.brandenburg.de\/index.php\/2018\/06\/28\/ab-juli-2018-fotografieren-im-lesesaal\/\" target=\"_blank\">http:\/\/blha.brandenburg.de\/index.php\/2018\/06\/28\/ab-juli-2018-fotografieren-im-lesesaal\/ <\/a> Stand: 20.02.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um die Auswertung von Archivgut zu erleichtern, d\u00fcrfen die Nutzerinnen und Nutzer des Brandenburgischen Landeshauptarchivs seit dem 1. Juli 2018 im Lesesaal fotografieren. 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